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Freispruch: Warum einem trotzdem hohe Kosten drohen können

(kunid) Wer in einem Strafverfahren angeklagt wird, hat hohe Rechtskosten. Selbst wenn sich die Vorwürfe nicht bestätigen, bekommt man diese nur in geringem Maße ersetzt – wenn überhaupt. Ein Freispruch schützt also nicht vor dem Kostenrisiko – eine Rechtsschutz-Versicherung hingegen schon!

Stellen Sie sich vor, Sie werden in einem Strafverfahren angeklagt. Die Vorwürfe gegen Sie sind vollkommen haltlos, daher erfolgt auch Ihr Freispruch. Dennoch bleiben Sie auf den bereits angefallenen Kosten für den Rechtsanwalt und auf den Gerichtskosten sitzen.

Sie finden das höchst ungerecht? Das ändert leider nichts an der Tatsache. Die gute Nachricht ist aber: Es gibt eine Möglichkeit, das Kostenrisiko erheblich einzudämmen – mit einer Rechtsschutz-Versicherung, die das strafrechtliche Risiko absichert.

Unternehmer haben eine besondere Verantwortung

Als Privatperson hat man damit bereits einen ganz entscheidenden Schritt zu einer Absicherung vor hohen Rechtskosten getan.

Für Unternehmen sowie Personen mit besonderer Verantwortung (Entscheidungsträger, spezielle Berufsgruppen usw.) ist diese Standarddeckung jedoch nicht ausreichend. Weshalb?

Unternehmen und Entscheidungsträger brauchen in der Regel bereits zu Beginn eine Deckung und nicht erst rückwirkend bei Freispruch oder Verfahrenseinstellung. Mit einem speziellen Straf-Rechtsschutz muss das Verfahren nicht vorweg aus eigener Tasche vorfinanziert werden, sondern die Kostenzusage gilt von Anfang an.

Besonders essentiell ist es auch, zu prüfen, inwieweit das Ermittlungsverfahren mit einem kleinen Sublimit versehen ist – wenn es überhaupt versichert ist. Laufen bereits hohe Kosten im Ermittlungsverfahren an, so kann es Betroffenen passieren, dass sie trotzdem wieder auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben.

„Unbegrenzte Rückwärtsdeckung“

Ebenfalls gut zu wissen: Viele Rechtsschutz-Verträge beruhen auf der sogenannten Verstoßtheorie. Das heißt: Wird gegen den Versicherten ein Ermittlungs- oder Strafverfahren eröffnet, prüft der Versicherer zuerst, wann der Verstoß war.

Oftmals liegt dieser bereits Jahre zurück und damit vor Vertragsbeginn. Bedeutet: Der Sachverhalt ist nicht versichert und die Kosten werden nicht übernommen.

Ein solides Strafrechtsschutz-Angebot bietet dagegen eine sogenannte unbegrenzte Rückwärtsdeckung für Delikte vor Vertragsbeginn, soweit sie noch nicht bekannt sind und auch noch keine Ermittlungen stattgefunden haben.

Eine Rechtsschutz-Versicherung schützt

Je heikler das Thema, desto mehr will man sich bei seiner Verteidigung auf einen Profi verlassen. Dann kann es abermals sehr teuer werden, denn kaum ein Anwalt begnügt sich mit der gesetzlich vorgesehenen Vergütung. Solche Honorarvereinbarungen sind in kaum einer „klassischen“ ARB-Deckung (Allgemeine Rechtsschutz-Bedingungen) enthalten.

Ebenso verhält es sich mit den Reisekosten von Rechtsanwälten, der Übernahme der Kosten eines Privatbeteiligten, den Übersetzungskosten bei Verfahren im Ausland, der Absicherung während einer Untersuchungshaft oder den Kosten eines selbst beauftragten Sachverständigen. Auch wenn diese Punkte nur Beispiele für die doch eklatanten Unterschiede zwischen den Angeboten am Markt sind, so zeigen sie doch die Brisanz des Themas auf.

Können Sie ausschließen, dass Sie zukünftig einmal mit – möglicherweise komplett haltlosen – Vorwürfen konfrontiert werden? Es ist möglich, dass Ihnen der Beweis Ihrer Unschuld erst nach einem langwierigen Verfahren und unter Inanspruchnahme von entsprechend vergüteten Profis gelingt.

Insoweit kann der dringende Appell nur lauten, sich unbedingt „Rechtsschutz-Versicherung“ zuzulegen.

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