Ernst Krusch

Versicherungsmakler & staatlich geprüfter Vermögensberater

Anschrift & Kontakt

Anton Kleinoschegstraße 58d/2
A-8051 Graz

Telefon: +43 664 / 21 07 840
E-Mail: office@ernstkrusch.at
Web: www.ernstkrusch.at

Informationen laut §5 E-Commerce-Gesetz & Offenlegungspflicht gem. Medienges. § 25

Firmenname: Ernst Krusch Versicherungsmakler & staatlich geprüfter Vermögensberater

Unternehmensgegenstand:

Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten gemäß § 94 Z. 76 GewO 1994.
Gewerbliche Vermögensberatung ohne Berechtigung zur Vermittlung von Lebens- und Unfallversicherungen gemäß § 94 Z. 75 GewO 1994.
Die Beratung und Vermittlung von Finanzinstrumenten nach dem WAG erfolgt als vertraglich gebundener Vermittler im Sinne des § 1313a ABGB für untenstehende Wertpapierfirmen/WPDLU.
Vertragspartner wird die/das jeweilige Wertpapierfirma/Wertpapierdienstleistungsunternehmen:
– PRIVATCONSULT Vermögensverwaltung GmbH

Versicherungs- und Kreditvermittlerregister:

Behörde: Magistrat der Stadt GRAZ
Versicherungsmakler: GISA – Zahl:  19081830
Gewerblicher Vermögensberater: GISA – Zahl:  19081557
hier geht es zum neuen Gewerbeinformationssystem GISA

Kammer:
Wirtschaftskammer Steiermark
Offenlegungspflicht gem. § 25 Mediengesetz und Informationspflicht gem. § 5 ECG, § 14 UGB
AGBs: Downloaden

Blattlinie: Info an Klienten und Interessenten

Haftungsausschluss

Ernst Krusch Versicherungsmakler & staatlich geprüfter Vermögensberater ist bemüht, die Informationen auf seiner Internetpräsenz stets aktuell und inhaltlich richtig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht völlig auszuschließen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Es wird keine Haftung für die Aktualität, die inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der auf der Internetpräsenz dargestellten Informationen gewährt. Dies bezieht sich auf eventuelle Schäden materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht wurden.

EU-Offenlegungsverordnung

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/2088 Offenlegungsverordnung vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, ist eine EU-Verordnung über die Veröffentlichung von Informationen der Finanzmarktteilnehmer zur Nachhaltigkeit ihrer Investitionsentscheidungen.
Unser Unternehmen hat sich dazu entschlossen, derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie zu verfolgen.
Durch die von uns gewählten Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukte werden jeweils entsprechende Informationen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus informiert das jeweilige Versicherungsunternehmen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Links zu Webseiten Dritter

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