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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser

(kunid) Im vergangenen Jahr sind in Österreich trotz Einschränkungen durch die Corona-Pandemie 841.196 Gebrauchtwagen zugelassen worden. Doch der Kauf eines Gebrauchtwagens birgt Risiken. Für den Laien sind manche Mängel nicht erkennbar, dann kann aus dem vermeintlichen Schnäppchen eine Kostenfalle werden. Der ÖAMTC hat ein paar Tipps aufgelistet, was es zu beachten gilt.

In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs registriert man seit einigen Wochen vermehrte Anfragen von Mitgliedern mit Problemen nach einem Gebrauchtwagenkauf.

Die Juristen der ÖAMTC-Rechtsberatung können im individuellen Fall die Erfolgschancen einschätzen und Hilfestellung bei der weiteren Vorgehensweise geben.

Aber: Oft bleibt jedoch zur Durchsetzung allfälliger Ansprüche nur der Gang zu Gericht.

Dringend empfehlenswert ist daher eine Rechtsschutzversicherung, die die mitunter beträchtlichen Kosten eines solchen Verfahrens übernimmt.

Unterschiede in der Gewährleistung bei Händlern und Privaten

Sowohl beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler als auch von Privat gilt es, mit Bedacht vorzugehen.

Rechtlich besser gestellt ist man jedenfalls beim Kauf von einem Händler, da dieser die Gewährleistung nicht gänzlich ausschließen kann.

Ist ein Fahrzeug vor über einem Jahr zugelassen worden, ist jedoch eine Reduktion der Gewährleistung von zwei Jahren auf eines möglich.

Allerdings bedeutet das nicht, dass der Verkäufer für alle Mängel einstehen muss – es kommt vielmehr darauf an, was vereinbart ist. Ein Privater hingegen kann die Gewährleistung beim Verkauf weitgehend ausschließen.

Tipps für die Kaufabwicklung eines Gebrauchtwagens

Nichts übereilen, das ist die erste Grundregegel: Eine Kaufentscheidung sollte nie voreilig getroffen werden.

Bei Verkäufern, die mit Verweis auf andere Interessenten auf einen schnellen Abschluss drängen, gilt es, besonders kritisch zu sein.

Das trifft gerade bei vermeintlichen „Schnäppchen“ zu.

Kaufüberprüfung durchführen

Im Interesse beider Seiten sollte vorab ein Ankaufstest, beispielsweise beim ÖAMTC, gemacht werden, um den tatsächlichen Zustand weitgehend abzuklären und zu dokumentieren.

Die 90-minütige Kaufüberprüfung beinhaltet einen genauen Check von Motor, Antriebsstrang, Lichtanlage, Fahrwerk, Karosserie und Komfortsysteme mit rund 100 Einzelpositionen. Eine Probefahrt zählt ebenfalls zum Prüfumfang.

Während das Pickerl lediglich die aktuelle Betriebssicherheit bescheinigt, gibt die Kaufüberprüfung Auskunft über Schwachstellen, eventuell vorhandene Unfallschäden, Abnutzungserscheinungen und absehbare künftige Mängel.

Mustervertrag verwenden

Für den Verkauf von Privat an Privat gibt es Musterformulare.

Die Interessen beider Vertragspartner werden dabei berücksichtigt und die Vertragsbestimmungen sollten in leicht verständlichen Anmerkungen erläutert sein.

Mündliche Zusagen verschriftlichen

Wichtig ist auch, keinen Vertrag zu unterschreiben, dessen Inhalt vom mündlich Abgesprochenen abweicht.

Insbesondere, wenn das Fahrzeug im Vertrag als „Bastlerfahrzeug“ beschrieben wird, der Kaufpreis dem aber nicht entspricht und der Verkäufer beteuert, es wäre alles in Ordnung, müssen sämtliche Alarmglocken läuten.

Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen sind daher unbedingt schriftlich festzuhalten, ihnen kann später entscheidende Bedeutung zukommen.

Ist der Kaufvertrag unterschrieben und es treten in der Folge z.B. technische Mängel auf, herrscht oft Ratlosigkeit, wie man weiter vorgehen soll.

Zusammenfassend kommt aus der ÖAMTC-Rechtsberatung die Empfehlung, den technischen Zustand mit einem Experten abzuklären, um darauf aufbauend eine rechtliche Beurteilung vornehmen zu können. Dabei spielt insbesondere auch der tatsächliche Wert des Fahrzeugs im Verhältnis zum Kaufpreis eine Rolle.

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